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BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einstellung eines Revisionsverfahrens - Rücknahme einer beim Bundesverwaltungsgericht eingelegten Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.09.1973 - 92 II 70
- BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73
Alles das läßt nicht erkennen, wieso eine Revision dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des (Bundes-)Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]). - BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG
Auszug aus BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73
Deswegen bedarf es keiner näheren Erörterung, daß durch die Rechtsprechung des Senats bereits rechtsgrundsätzlich geklärt ist, nach welchen Kriterien der Umfang der bei der Anwendung des § 34 BBauG zu beachtenden Umgebung zu bestimmen ist (vgl. BVerwGE 27, 341 [344]), und wie der Begriff der Unbedenklichkeit im Sinne des § 34 BBauG zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 32, 31 [32]). - BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65
Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73
Deswegen bedarf es keiner näheren Erörterung, daß durch die Rechtsprechung des Senats bereits rechtsgrundsätzlich geklärt ist, nach welchen Kriterien der Umfang der bei der Anwendung des § 34 BBauG zu beachtenden Umgebung zu bestimmen ist (vgl. BVerwGE 27, 341 [344]), und wie der Begriff der Unbedenklichkeit im Sinne des § 34 BBauG zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 32, 31 [32]). - BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1974 - IV CB 86.73
Soweit die Kläger meinen, die Entscheidung des Berufungsgerichts sei insoweit nicht mit Gründen versehen, als das Urteil nicht auf die Frage eingegangen sei, ob ihnen Vertrauensschutz zur Seite stehe, handelt es sich um einen Verfahrensmangel im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO, der zulässigerweise nur mit der zulassungsfreien Revision und nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. Beschluß vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69]).